Wieso EDI die beste Grundlage für Elektronische Rechnungen ist…
jetzt umsteigenWer vom postalischen Versand von Papierrechnungen auf den elektronischen Versand der Abbildungen von Papierrechnungen (= PDF) umsteigt, verlagert lediglich den manuellen Bearbeitungsaufwand, zumindest auf Empfängerseite. Das ist unattraktiv. Zudem muss die Echtheitsprüfung etabliert und dokumentiert werden.
Der Einsatz von EDI-Rechnungen hingegen hat zwei signifikante Vorzüge:
- Rechnungsversand per EDI ist per se elektronisch; die beiden Kriterien Echtheit und Herkunft der Rechnungen (INVOIC), so das Gesetz, sind unbestreitbar.
- Die Rechnungsdaten liegen bereits in strukturierter Form vor und können in normiertem Format auf einem bereits etablierten Weg ohne Medienbruch übertragen und in die verarbeitenden Systeme ebenfalls ohne Medienbruch importiert werden. Letzteres ermöglicht einen schnellen Abgleich mit ohnehin schon digital vorhandenen Bestell- und Lieferdaten – auch hier sogar automatisiert.
einfach lösenDie Pranke-Lösung für den elektronischen Rechnungsaustausch über EDI bietet noch mehr, um alle Bedingungen für die Anerkennung des Vorsteuerabzugs zu erfüllen (außer der inhaltlichen Prüfung, die der Empfänger jedes Mal selbst vornehmen muss, sofern nicht wie oben beschrieben automatisiert):
- Visualisierung der Rechnung durch Erzeugung eines PDF-Dokuments (im für die Langzeitarchivierbarkeit geschaffenen Format PDF/A3)
- Einbettung der Rechnungsdaten im XML-Format gemäß dem ZUGFeRD-Profil Comfort, sodass gängige Archivsysteme die Rechnungen abholen und ohne weitere Konfiguration importieren können
Steuerprüfung relaxedKommt einmal der Finanzprüfer, findet er umgehend das INVOIC-Original mitsamt einer menschenlesbaren Fassung. Damit auch Rechnungsaussteller und -empfänger möglichst wenig vermeidbare Arbeit bei der Prüfung haben, enthält der Pranke-Service noch folgende Elemente:
- Überprüfung der nach §14 UStG erforderlichen Rechnungsfelder auf Vorhandensein
- Validierung der INVOIC gegen das ZUGFeRD-Profil Comfort:
Mitteilung in einem Fehlerfall an den Service-Nutzer, um eine Korrektur der Rechnung zu veranlassen.